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Foto: Schulrucksack, Notizbücher, Buntstifte, Apfel, Spitzer und Tacker liegen auf einem Holzboden
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Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll einkommensschwache Familien dabei unterstützen, ihren Kindern den Zugang zum sozialen und kulturellen Leben, wie zum Beispiel den Besuch eines Sportvereins oder Musikunterrichts, zu ermöglichen.

Wer kann das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen?

Für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, deren Eltern folgende Leistungen beziehen, können die Leistungen des Bildungspaketes in Anspruch genommen werden:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz

Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?

Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören:

Die Kosten für das Mittagessen können für Kinder, die eine Kindertagesstätte, Schule oder einen Hort besuchen, übernommen werden. Ein Eigenanteil entfällt.

Für 2022 gilt: Es wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 156 Euro anerkannt, und zwar 104 Euro für das erste Schulhalbjahr und 52 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht. Lesen Sie dazu auch "Die Leistungen des Bildungspakets".

Die Lernförderung kann beantragt werden, sofern es keine kostenfreien Angebote an der Schule gibt und die Schülerin oder der Schüler eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besucht, ohne dafür eine Ausbildungsvergütung zu erhalten. Wenn das Klassenziel gefährdet ist, wird die Lernförderung in der Regel übernommen. Eine Obergrenze gibt es für die Förderung nicht direkt, aber die Förderungshöhe orientiert sich an den vor Ort üblichen Preisen.

Wenn die Kindertagesstätten oder Schulen einen Ausflug organisieren, können die tatsächlichen Kosten dafür erstattet werden.

Monatlich stehen für die Angebote in Kultur, Sport und Freizeit 15 Euro zur Verfügung. Dieser monatliche Betrag kann nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.

Die Kosten für die Beförderung zur Schule werden in der Regel übernommen, sofern die Kosten nicht schon von anderer Seite abgedeckt sind. In Bayern werden die Kosten für die Schülerbeförderung komplett übernommen. Wenden Sie sich für weitere Informationen über die Beantragung der Erstattung der Beförderungskosten am besten direkt an die jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte oder informieren Sie sich auf dem BayernPortal, welche Behörde zuständig ist (die Kontaktdaten bekommen Sie durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl).

Wo und wie können die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragt werden?

Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen schriftlich und für jedes Kind einzeln beantragt werden. Auf dem Antragsformular können Sie auswählen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen. Es können mehrere Leistungen gleichzeitig beantragt werden.
Eine Ausnahmeregelung gibt es: Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, muss die Leistungen des Schulbedarfs nicht beantragen, sondern erhält diese Pauschale automatisch.

In der Regel werden die übrigen Leistungen von denjenigen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, bei den jeweiligen Jobcentern vor Ort schriftlich beantragt.

Grundsätzlich nicht zuständig sind die Jobcenter jedoch für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz.
Um zu erfahren, wo die Leistungen zur Bildung und Teilhabe beantragt werden können, wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten, erkundigen Sie sich beim jeweiligen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt.

Auf dem BayernPortal können Sie durch die Eingabe der Postleitzahl auch die Kontaktdaten der jeweiligen Behörde oder Institution erfahren, die für die Beantragung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zuständig ist.